In der Fluggastrechte-Verordnung ist dein gutes Recht bei einer Flugverspätung genau geregelt. Je nach Strecke stehen dir bis zu 600 Euro zu. Hier erfährst du alles über die Höhe deiner Entschädigung und andere Ansprüche, die du geltend machen kannst.
Kennst du das? Der Urlaub rückt näher, dein Rucksack ist gepackt und die Vorfreude ist groß. Nur noch ein Flug trennt dich von der lang ersehnten Erholung. Und dann kommst du am Flughafen an und dein Flug wurde gestrichen. Oder hat stundenlange Verspätung.
Als ich vor Jahren einmal in einer Fernbeziehung mit einem Franzosen steckte, der in London wohnte, war jede Minute kostbar auf meinem Weg in seine Arme und mehr als einmal ließ mich British Airways stundenlang auf den Abflug warten. Bereits eingeschlossen im Flugzeug und aufgereiht wie die Sardinen.
Das nervt, frustriert und enttäuscht. Mir ein Rätsel wie andere Fluggäste ruhig bleiben können, die wollten wohl nicht in die Arme ihres Liebsten.
Ich wünschte, ich hätte damals gewusst, dass ich bei einer Flugverspätung – unabhängig von der Höhe des gezahlten Flugpreises – einen Anspruch auf Entschädigung habe. Dabei ist die Höhe der Entschädigungssumme in der EU genau geregelt und richtet sich nach der Distanz der Flugstrecke sowie der Verspätungsdauer.
Beträge bis zu 600 Euro pro Person sind drin – allerdings sind die Fluggesellschaften nicht in allen Fällen zur Zahlung verpflichtet. Oder du landest in nervigen Warteschleifen überarbeiteter Call Center Mitarbeiter, und wirst mürbe gemacht, bis du dir irgendwann sagst, dass das Geld den Aufwand nicht wert ist.
Iberia hat einmal meinen Rucksack auf dem Flug von Madrid nach Buenos Aires nicht mitgenommen und es hat sage und schreibe drei Tage gedauert bis er wieder auftauchte. Die Iberia-Mitarbeiter waren mir null Hilfe, ich telefonierte stundenlang aus Argentinien nach Spanien, niemand fühlte sich zuständig und schließlich bin ich selber zum Flughafen gefahren und habe mich durchgefragt. Schließlich stand mein kleiner Rucksack herren- und schutzlos mitten am Terminal rum. Hätte auch einfach jemand anderes mitnehmen können. Die Iberia hat erst auf mich reagiert, als ich anfing über Twitter zu stänkern.
Damit dir so etwas nicht passiert gibt es jetzt eine Plattform für Fluggastrechte namens FairPlane, die Reisenden schnell und problemlos hilft an ihre Entschädigung zu kommen, die dir zusteht.
Anspruch auf Verpflegung bei einer Flugverspätung
Bist du am Flughafen mit Verspätungen konfrontiert, räumt dir eine EU-Verordnung spezielle Rechte ein, wie zum Beispiel das Recht auf Betreuung und Verpflegung.
✓ Ab einer Flugverspätung von mindestens zwei Stunden und einer Flugstrecke bis 1500 Kilometer müssen Passagiere unentgeltlich mit Erfrischungen und Mahlzeiten versorgt werden.
✓ Bei Flügen in der EU über 1500 Kilometer bzw. mit einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometer über die Grenze der EU hinaus hast du ab einer Verzögerung von drei Stunden Anspruch auf diese Zuwendungen.
✓ Beträgt die Flugstrecke über die Grenze der EU mehr als 3500 km, Langstreckenflügen also, tritt die Verpflegungsberechtigung ab einer Flugverspätung von vier Stunden in Kraft.
✓ Zusätzlich muss die Airline dir zwei Telefongesprächen oder zwei Faxe bzw. Mails ermöglichen.
✓ Startet der Flug erst am nächsten Tag, muss sie zusätzlich die Unterbringung und den Transfer zum und vom Hotel übernehmen.
Bis zu 600 Euro Entschädigung
Neben den Betreuungsleistungen ist die Fluggesellschaft ab einer Verspätung von drei Stunden sogar zur Auszahlung einer finanziellen Entschädigung verpflichtet. Dies gilt sowohl für Airlines mit Sitz in einem EU-Land als auch bei Flügen mit einer internationalen Fluglinie, wenn der Start innerhalb der EU erfolgt.
✓ Die Höhe der Zahlung hängt dabei immer von der Flugdistanz und nicht vom ursprünglichen Ticketpreis ab.
✓ Bis zu einer Strecke von 1500 Kilometer beträgt die Entschädigung 250 Euro.
✓ Von 1500 bis 3500 Kilometer 400 Euro
✓ und ab einer Flugstrecke von 3500 Kilometer stehen dir sogar satte 600 Euro zu.
Damit ist die Urlaubskasse für deine nächste Reise schon wieder kräftig aufgefüllt!
Hilfe beim Durchsetzen deines Entschädigungs-Anspruchs
Auch wenn Entschädigungen in der EU-Verordnung genau geregelt sind, sind Airlines nicht immer verpflichtet, diese zu bezahlen.
Bei sogenannten „außergewöhnlichen Umständen“, wie beispielsweise Naturkatastrophen oder Streiks, besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung.
Doch Vorsicht: Viel zu oft werden außergewöhnliche Umstände schlichtweg als Ausrede genannt! Es wird dann einfach spekuliert, dass Passagiere der Entschädigungs-Forderung nicht weiter nachgehen. Meist gelingt es dann nur noch Fluggastrechtsexperten, solche Taktiken zu durchschauen und das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zu widerlegen.
Das nervt ein zweites Mal, nachdem du schon stundenlang am Flughafen rumhängen musstest. Ich verstehe einfach nicht, warum sich Airline nicht besser um ihre Kunden kümmern. Und zwar um alle Kunden und nicht nur die Vielflieger mit ihren fancy Meilenkarten.
Deswegen kannst du diese Geldeintreiberei mit Plattformen wie FairPlane outsourcen, die auf alle Flug- und Wetterdatenbanken zugreifen können und sich um alle Details kümmern. Dabei überprüfen sie, welche Umstände tatsächlich vorliegen und ob du demnach Anspruch auf eine Entschädigung hast oder nicht und beraten dich, wie du dein Geld schnell und unkompliziert einforderst.
Pretty nice deal würde ich sagen oder was meinst du?
*Offenlegung: Dieser Artikel entstand mit freundlicher Unterstützung von FairPlane Vielen Dank.