Augen auf beim Zoll: Nicht alle Waren sind zollfrei. Bringen Backpacker verbotene Souvenirs aus dem Urlaub zurück, kann das teuer werden. Mit diesen Tipps bleibt dir der Ärger erspart.

Der Urlaub ist vorbei, du hast deinen Rucksack vom Gepäckband genommen und musst dich jetzt entscheiden: durch die grüne oder rote Tür? Habe ich etwas zu verzollen oder nicht?

Gute Frage, denn viele Backpacker wissen gar nicht so genau, was man überhaupt legal einführen darf und was nicht.

Damit die Heimkehr nicht noch zum bösen Erwachen mit Bußgeld vom Zoll wird, solltest du dich mit den wichtigsten Bestimmungen auskennen. Denn wie die Erfahrung der Zollbeamten zeigt, ist das bei vielen Reisenden nicht der Fall – behaupten diese zumindest, wenn sie mit verbotenen Gütern erwischt werden.

Wusstest du, dass es beim „rot-grün“-Verfahren am Flughafen nicht nur darum geht, seine eingeführten Waren ordentlich zu verzollen?

Denn nur im roten Bereich hast du die Möglichkeit, Mitbringsel zu vernichten, wenn du fällige Gebühren nicht bezahlen willst, weil sie dir zum Beispiel zu teuer sind. Im grünen Bereich gibt es diese Option nicht und du musst zahlen. Nur kommt dann zur Einfuhrabgabe auch noch ein Bußgeld hinzu, dessen Höhe der Zöllner festlegt.

Allgemeine Zoll Mengenbegrenzungen

Ansonsten musst du darauf achten, dass die mitgebrachten Waren einen bestimmten Wert nicht übersteigen und dass du nachweisen kannst, sie rechtmäßig erworben zu haben.

Das heisst, solltest du alle Quittungen und Kreditkartenabrechnung aufheben.

Das gilt insbesondere, wenn du dir z.B. in den USA teure Elektrogeräte gekauft hast, die entsprechend verzollt werden müssen.

Bei allen Waren, die bis zu 430 Euro wert sind, hast du Glück gehabt – bis zu dieser Grenze ist die generelle Einfuhr gratis. Alles was einen Wert von über 430 Euro hat und per Schiff oder Flugzeug aus einem Nicht-EU-Land eingeführt wurde, muss verzollt werden. Dabei werden die Waren nicht mit einberechnet, für die Mengengrenzen gelten.

Sobald es etwas zu verzollen gibt, gilt folgende Faustregel:

✓ Bis zu einem Warenwert von 700 Euro musst du in der Regel 17,5 Prozent des Gesamtwerts bezahlen, wobei der Zollbetrag direkt vor Ort beglichen werden muss. Wenn du nicht zahlen kannst, wird die Ware als Pfand einbehalten.

✓ Wer Waren in einem Wert über 700 Euro einführt, muss den Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zahlen.

Türknauf Marokko (c) Anja Knorr

Zu den klassischen Mitbringseln, die Mengengrenzen unterliegen, gehören Zigaretten und Alkohol.

Wer innerhalb der EU verreist, kann 800 Zigaretten, also vier Stangen, einführen. Wer aus Nicht-EU-Ländern kommt, darf maximal 200 Zigaretten, also eine Stange, mitnehmen.

Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Manche Länder haben Ausnahmeregelungen oder steuerliche Sonderstellungen.

Hier gilt: Lieber vorher informieren, als am Ende drauf zahlen.

Auch Alkohol darf nur in Maßen ohne Zusatzkosten eingeführt werden. Immerhin sind die Grenzen innerhalb der EU recht großzügig bemessen: Aus einem EU-Staat kommend, darfst du maximal zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likör oder Wermut, 90 Liter Wein oder 110 Liter Bier zollfrei nach Deutschland importieren.

Für Nicht-EU-Länder gelten deutlich niedrigere Grenzen.

Ob gefälscht oder nicht – so viele Kleider darfst du im Koffer haben

Streng genommen fallen Markenfälschungen unter die Kategorie Produktpiraterie und sind somit an sich schon ein heikler Einkauf im rechtlichen Sinne. Doch hier drückt der Zoll in der Regel ein Auge zu: Das falsche Versace-T-Shirt oder die nicht ganz echte Ray Ban können im Koffer bleiben, solange du sie nur für dich gekauft hast.

Wer dagegen mit gefälschten Markenprodukten in verschiedenen Größen und größerer Menge durch den Zoll kommt, hat in den Augen der Beamten nicht nur für den eigenen Kleiderschrank eingekauft. Und dann ist die Sache gewerblich und somit strafbar.

Das Argument, es handle sich um Geschenke, kann dabei auf taube Ohren stoßen: Was als „Privatgebrauch“ und was als „gewerbsmäßige Einfuhr“ gewertet wird, liegt einzig und allein im Ermessen des Zöllners.

Vorsicht exotisch! Souvenirs aus Tierprodukten, Pflanzen und Hölzern

Seestern Frau Meer (c) Anja Knorr
Viele Backpacker wissen schon, dass man die schöne Riesenmuschel vom Strand in Thailand nicht ohne weiteres mit nach Hause nehmen darf und dass Korallen prinzipiell tabu sind. Trotzdem ist die Einfuhr von Tieren, Pflanzen und seltenen Hölzern immer wieder ein kniffliges Thema, denn die Auflagen gelten jeweils auch für Produkte, die aus geschützten Arten gefertigt wurden.

Artenschutz ist bei dieser Kategorie überhaupt das Stichwort.

Alles was von seltenen Tieren, Pflanzen und daher eben auch Bäumen stammt, musst du deshalb mit Vorsicht genießen, da sie unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen können. Das bedeutet, dass sie nicht aus den Reiseländern ausgeführt und in Deutschland nicht ohne Genehmigung eingeführt werden dürfen – auch nicht für den Privatgebrauch.

Darunter fallen prinzipiell

✓ Lederwaren von Reptilien

✓ Korallen

✓ Orchideen

✓ Elfenbeinschnitzereien

✓ und ein beliebtes Souvenir bei Südostasien-Reisenden: der sogenannte Snake-Wine, bei dem eine Kobra in Alkohol eingelegt wird.

✓ Für edle Hölzer gelten Abstufungen: Mahagoni-Accessoires sind zum Beispiel erlaubt, aber aus Ramin-Holz – dem Hauptexportgut Malaysias – darf man nicht mal einen Kugelschreiber mitnehmen.

✓ Selbstredend gilt das auch für lebende Tiere. Fast 100.000 Exemplare artengeschützter Flora und Fauna wurden laut Zollstatistik 2010 gefunden.

Lecker und verboten – Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel

Kühe Guatemala (c) Anja Knorr
Auch hier kannst du dir eine Faustregel merken: Alles was aus der EU kommt ist unproblematisch, dagegen sind vor allem frische Lebensmittel oder Snacks, die außerhalb der EU gekauft wurden, heikel und als Mitbringsel eher ungeeignet.

Das gilt für türkischen Käse genauso wie für Wurst aus Russland. Laut Zoll ist die Gefahr einfach zu groß, dass durch diese Lebensmittel Krankheiten und Seuchen mit eingeschleppt werden. Demensprechend sind vor allem Milch-, Käse- und Fleischprodukte aus Nicht-EU-Ländern auch in kleinsten Mengen als Mitbringsel streng verboten. Für den Eigenverzehr erlaubt sind dagegen Kuchen, Pasta und Honig im Glas.

Schön aber tabu beim Zoll – Kulturgut

Prinzipiell gilt auch hier: Nichts einsammeln, was irgendwie alt oder gar antik aussieht. Es sei denn, du kennst den genauen Ursprung und hast obendrein auch noch eine Ausfuhrgenehmigung.

An russischen Flughäfen werden regelmäßig gestohlene Ikonen im Reisegepäck gefunden, Reisegepäck in Bulgarien antiker Schmuck von Wildgräbern und in der Türkei wurden drakonische Strafen selbst für gewöhnlich aussehende Steine oder die am Strand gefundene Tonscherbe verhängt.

Für deine Reise empfehle ich Dir die Gratis-DKB Kreditkarte, mit der Du weltweit Geld abheben kannst – völlig umsonst!